TICFE / CSPE: Veröffentlichung der Minorität der Steuersätze im JORF

Oder das Inkrafttreten des "Preisschilds" im Falle eines steigenden Strompreises.

Das am 30. Januar 2022 im JORF veröffentlichte Dekret Nr. 2022-84 über die Senkung der Tarife der Verbrauchsteuer auf Strom (früher TICFE genannt und unter CIBS umbenannt) tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, d. h. am 31. Januar 2022, in Kraft.

Es handelt sich um eine außerordentliche Maßnahme zur Umsetzung des in Artikel 29 des Haushaltsgesetzes für 2022 vorgesehenen Preisschilds.

Um die Auswirkungen des Anstiegs der Strompreise auf Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu begrenzen, hat der Gesetzgeber eine Regelung zur Senkung der Verbrauchsteuertarife auf Strom vorgesehen. Diese Regelung wird ausgelöst, wenn der in Artikel R. 337-18 des Energiegesetzbuchs vorgesehene sogenannte "blaue Stromtarif" für Haushaltszwecke einschließlich aller Steuern den am 1. August 2021 geltenden Tarif, der bis zum 31. Januar 2022 unverändert bleibt, um mehr als 4 % übersteigt.

Die CSPE und damit die Verbrauchsteuer auf Strom werden dann so gesenkt, dass der Anstieg nicht mehr als 4 % beträgt, jedoch nicht unter 1 €/MWh für Privatpersonen und gleichgestellte Personen und 0,5 €/MWh für Unternehmen liegen darf. Die TICFE/CSPE-Minderung gilt bis zum 31. Januar 2023.

Für Unternehmen, die die ehemalige TICFE / CSPE zahlen müssen

Sie sollten über die geltenden Steuersätze unter Berücksichtigung der oben genannten Schwankungskriterien gut informiert sein und sicherstellen, dass Ihre Rechnungen den Betrag und den erwarteten Verbrauchsteuersatz ausweisen.

FISCALEAD bereitet die Erklärungen zur Verbrauchsteuer auf Elektrizität (und andere mit der Stromabgabe verbundene Beiträge) im Auftrag von steuerpflichtigen Betreibern (Stromverteiler an Endverbraucher) vor, prüft sie und reicht sie ein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie bei dieser Berichterstattung unterstützt werden möchten.

Für Unternehmen, die von der Befreiung von der ehemaligen TICFE/ CSPE profitierten, auf der Grundlage der gezahlten TICFE-Beträge

Möglicherweise möchten Sie uns mit einer Folgenabschätzung beauftragen, um die Beibehaltung (oder Nichtbeibehaltung) Ihrer Steuerbefreiungen für das Jahr 2022 zu antizipieren. Mit dem Inkrafttreten des CIBS (Code des Impositions des Biens et des Services) wurden sowohl Chancen als auch neue potenzielle Risikobereiche eingeführt.

Kontaktieren Sie uns, um sich über das Thema auszutauschen!

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