Quellensteuer
Vertretung / Steuermandat PAS


Buchhaltungsfirmen, Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienstleister, kontaktieren Sie uns, um Ihre Kunden in Übereinstimmung mit dem Quellenabzug zu bringen:
🗹 Regularisierung des PAS durch FISCALEAD
🗹 Einreichung der PASRAU-Erklärung auf Net-entreprise, wenn Sie dies wünschen

Quellensteuer (P.A.S.) für in Frankreich steuerlich ansässige Arbeitnehmer

Die Quellensteuer auf Einkommen trat am 1. Januar 2019 in Kraft, gemäß derVerordnung Nr. 2017-1390 vom 22. September 2017. Es besteht darin, dass die Steuer vor der Auszahlung des Einkommens abgezogen wird: Der Steuerbetrag wird jeden Monat von der Lohnabrechnung abgezogen. So wird die Zahlung auf zwölf Monate verteilt und die einjährige Zeitverzögerung entfällt. Darüber hinaus wird die Steuer automatisch an die Höhe der Einkünfte angepasst. Es sind also naturgemäß die Arbeitgeber dieser Personen, die in Frankreich steuerlich ansässig sind, die für die Erhebung und Abführung der P.A.S. haften.

Pflichten ausländischer Unternehmen, die französische Steuerbürger beschäftigen


Wenn Ihr Unternehmen, das einen Steuerinländer in Frankreich beschäftigt, im Ausland ansässig ist, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, einen Steuervertreter zu bestellen. Je nach Land Ihrer Niederlassung können jedoch Ausnahmen gelten.

Im Folgenden finden Sie die für Sie geltenden Bedingungen der SAP-Sammlung:


01.
Das ausländische Unternehmen ist in der Europäischen Union ansässig UND hat ein SEPA-Bankkonto

Sie sind von der Bestellung eines Steuervertreters befreit und können daher über Ihren Buchhaltungs-/Zahlungsdienstleister Lastschriften von Ihrem Bankkonto über Ihr Portal impots.gouv.frvornehmen.


02.
Das ausländische Unternehmen ist in der Europäischen Union ansässig, verfügt aber nicht über ein SEPA-Bankkonto

Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihr Unternehmen in einem Mitgliedstaat mit einer anderen Währung als dem Euro ansässig ist.

Sie sind dann von der Pflicht zur Bestellung eines Steuervertreters befreit. Da Sie jedoch kein SEPA-Bankkonto haben, wäre es unmöglich, eine Lastschrift an der Quelle einzurichten. Sie können daher FISCALEAD als Ihren Fiskalvertreter benennen.

EU-Länder außerhalb der Eurozone :
Bulgarien
Kroatien
Dänemark
Ungarn
Polen
Tschechische Republik
Rumänien
Schweden

FISCALEAD richtet Ihren Lastschrifteinzug an der Quelle auf dem Portal der Steuerbehörden ein und stellt Ihnen ein SEPA-Konto eines Drittanbieters zur Verfügung, damit Sie Ihre P.A.S.-Verpflichtungen erfüllen können. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, das an die Anzahl der P.A.S.-pflichtigen Mitarbeiter angepasst ist.


03.
Das ausländische Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Steuervertreters gilt weder für einen Schuldner, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist (siehe oben), noch für einen Schuldner, der in einem Drittland ansässig ist, mit dem Frankreich ein Rechtsinstrument zur gegenseitigen Amtshilfe hat, mit einem ähnlichen Anwendungsbereich wie in der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern, Zölle und sonstige Maßnahmen und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgesehen.

Die Liste dieser Staaten wird durch Erlass des für den Haushalt zuständigen Ministers festgelegt.
Kurz gesagt, wenn Sie in einem Nicht-Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig sind, außer :

- Albanien
- Australien
- Aruba
- Südafrika
- Aserbaidschan
- Curaçao

- Republik Korea
- Georgien
- Ghana
- Grönland
- Färöer Inseln
- Indien

- Island
- Japan
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien
- Norwegen

- Neuseeland
- Französisch-Polynesien
-Vereinigtes Königreich
- Saint Barthelemy
- Saint Martin / Sint Maarten
- Tunesien
- Ukraine

▸ Für Unternehmen mit Sitz in den oben aufgeführten Drittländern siehe Punkt 1 oder 2.

Sie sind verpflichtet, einen Vertreter wie FISCALEAD zu benennen
für die Zwecke der Quellenentnahme.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um ein individuelles Angebot zu erhalten, das an die Anzahl der Mitarbeiter angepasst ist, die der PAS unterliegen.
Wir sichern Ihnen unsere Antwort innerhalb von maximal 48 Arbeitsstunden zu.

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