DritterExporter®


Sind Sie von der von der CDU durchgesetzten Definition des Begriffs "Exporteur" betroffen und
sie nach und nachvon immer mehr Mitgliedsstaatenumgesetzt ?

Seit dem Inkrafttreten der neuen Definition des Ausführers durch den Zollkodex der Union erlauben immer mehr Mitgliedstaaten einfach nicht mehr, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union in Feld 2 des Einheitspapiers (d. h. der Ausfuhranmeldung) als Ausführer aufgeführt werden können.

FISCALEAD hat ein Tool speziell für Exporteure mit Sitz außerhalb der Europäischen Union eingerichtet. Hier sind einige Beispiele für die praktische Anwendung

Die ThirdExporter®-Lösung


Beispiel 1 :
  • Sie sind ein Nicht-EU-Unternehmen (mit Sitz außerhalb der Europäischen Union) und Ihr Kaufvertrag, unter dem die Waren außerhalb der Europäischen Union exportiert werden sollen, ist bereits zwischen Ihnen und Ihrem Kunden/Lieferanten unterzeichnet.
  • Gemäß den Bedingungen dieses Vertrages muss Ihr Nicht-EU-Unternehmen die Ausfuhrzollformalitäten erledigen.
Beispiel 2 :
  • Sie sind ein Nicht-EU-Unternehmen und Ihr Kaufvertrag, unter dem die Waren außerhalb der Europäischen Union exportiert werden sollen, ist noch NICHT zwischen Ihnen und Ihrem Kunden/Lieferanten unterzeichnet.
  • Obwohl Sie ein Nicht-EU-Unternehmen sind, möchten Sie im Rahmen Ihrer Handelsverhandlungen für die Exporte zuständig bleiben und diese Aufgabe nicht an Ihren Kunden delegieren.
Ihre Probleme
  1. Ihr Unternehmen ist nicht im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig.
  2. Sie wollen nicht nur zum Zweck dieser Exporte ein Unternehmen in der EU gründen.
  3. Sie haben kein EU-Unternehmen in der Transaktionskette, das bereit ist, diese Rolle des Exporteurs im zollrechtlichen Sinne zu übernehmen.
  4. Sie möchten den Vorteil der Befreiung aus Sicht des Exports beibehalten.
Ihre Probleme
  1. Ihr Unternehmen ist nicht im Zollgebiet der Europäischen Union ansässig.
  2. Sie wollen nicht nur zum Zweck dieser Exporte ein Unternehmen in der EU gründen.
  3. Sie haben kein EU-Unternehmen in der Transaktionskette, das bereit ist, diese Rolle des Exporteurs im zollrechtlichen Sinne zu übernehmen.
  4. Sie möchten den Vorteil der Befreiung aus Sicht des Exports beibehalten.

Unsere ThirdExporter®-Lösung:
Sie benötigen einen Dritt-Exporteur, der diese Aufgabe für Ihr Nicht-EU-Unternehmen für Zollzwecke übernimmt!


Wenn Sie also ein Schweizer, norwegisches, britisches oder ein anderes Unternehmen aus einem Drittland sind und Waren aus Ihrem Lager in Europa exportieren wollten, bieten wir Ihnen unsere ThirdExporter-Lösungan.

Unsere Online-Lösung ist für sogenannte "einfache" Exporte gedacht: Waren, die Beschränkungen unterliegen, Waren, für die Sie einen präferenziellen Ursprung beanspruchen möchten, sind ausgeschlossen.

Wenn Sie möchten, dass wir in Ihrem Namen als Drittexporteur handeln, kontaktieren Sie uns unter
für ein Angebot innerhalb von 48 Stunden.

Zurück nach oben