SteuererklÀrung

Einheitliche Anlaufstelle fĂŒr die Mehrwertsteuer, das Glossar, um alles zu verstehen

Verloren im Jargon des One-Stop-Shoppings fĂŒr die Umsatzsteuer (Value Added Tax)? Hier finden Sie 20 Definitionen, die Ihnen das Lesen der wichtigsten Begriffe erleichtern.


Was ist der Zweck eines Glossars?

AlsSpezialist fĂŒr indirekte Steuern beantworten wir als E-Commerce-ProfistĂ€glich Ihre Fragen:

  • Betrifft mich die Reform der Mehrwertsteuer (VAT)? Wie unterscheidet man zwischen BtoB- und BtoC-Vertrieb?
  • Was bedeuten die verschiedenen Nicht-Union-, Union- und Import-Regelungen?
  • Was genau bedeutet "DrittlĂ€nder"?
  • Was sind die verschiedenen Arten des Fernabsatzes? Was ist ein "deemed supplier"?

Und in dem Moment der ErklÀrungen, der Verweise auf die verschiedenen Texte, wird es kompliziert.

Fiscalead hat die 20 wichtigsten Begriffe zentralisiert . Sie werden Ihnen helfen, sich mit der Fachsprache des Single Window vertraut zu machen. Diese Wörter und AusdrĂŒcke finden sich ĂŒberall in den europĂ€ischen Richtlinien und Verordnungen zur Reform der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel. 

Mit dieser Sammlung von Definitionen öffnen Sie die TĂŒren zum IOSS/OSS (VAT one-stop shop). 

AnwĂ€lte und Steuerrechtler, dieses Glossar ist auch fĂŒr Sie. Auch Sie werden mit Fragen Ihrer Kunden konfrontiert. Sie mĂŒssen die Fachbegriffe verinnerlichen.


Einheitliche Anlaufstelle fĂŒr die Umsatzsteuer: unsere Definitionen

Hier erklĂ€ren wir die Bedeutung der wichtigsten Begriffe. Sie werden die TĂŒren zum IOSS/OSS (VAT one-stop shop) öffnen.  

Nicht-EU-Regelung - ist die Sonderregelung fĂŒr Dienstleistungen, die von nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansĂ€ssigen Steuerpflichtigen an in der EuropĂ€ischen Union (EU) ansĂ€ssige Personen erbracht werden.  

EU-Regelung - ist die Sonderregelung fĂŒr i) innergemeinschaftliche FernverkĂ€ufe von GegenstĂ€nden, ii) Lieferungen von GegenstĂ€nden, die in einem Mitgliedstaat ĂŒber elektronische Schnittstellen erfolgen, die solche Lieferungen erleichtern, und iii) Dienstleistungen, die von Steuerpflichtigen erbracht werden, die im Gebiet der Gemeinschaft, aber nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansĂ€ssig sind

Einfuhrregelung - ist die Sonderregelung, die fĂŒr FernverkĂ€ufe von Waren gilt, die aus Drittgebieten oder DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrt werden

MS - einer der 27 Mitgliedsstaaten der EuropÀischen Union. 

Drittland - Ein Land oder Gebiet außerhalb der EuropĂ€ischen Union (einschließlich z. B. des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz). 

B2C - Business to Consumer, bezieht sich auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen.

B2B - Business to Business, bezieht sich auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen. 

Fernverkauf von GegenstĂ€nden - innergemeinschaftlicher Fernverkauf von GegenstĂ€nden und Fernverkauf von aus Drittgebieten oder DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrten GegenstĂ€nden gemĂ€ĂŸ der Definition in Artikel 14 Absatz 4 der MwSt-Richtlinie. 

"innergemeinschaftlicher Fernverkauf von GegenstĂ€nden": die Lieferung von GegenstĂ€nden, die vom Lieferer oder fĂŒr seine Rechnung versandt oder befördert werden, einschließlich der FĂ€lle, in denen der Lieferer mittelbar an der Beförderung oder Versendung der GegenstĂ€nde beteiligt ist, von einem anderen Mitgliedstaat aus als dem, in dem der Versand oder die Beförderung zum Erwerber endet, wenn folgende Bedingungen erfĂŒllt sind 

  • die Lieferung von GegenstĂ€nden erfolgt an einen Steuerpflichtigen oder an eine nicht steuerpflichtige juristische Person, deren innergemeinschaftliche Erwerbe von GegenstĂ€nden nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person; 
  • es sich bei den gelieferten Waren nicht um neue Transportmittel und nicht um Waren handelt, die nach der Montage oder Installation, mit oder ohne Probelauf, durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag geliefert wurden. 

Sendung - zusammen verpackte GĂŒter, die gleichzeitig von demselben Lieferanten oder Unterlieferanten an denselben EmpfĂ€nger versandt werden und unter denselben Beförderungsvertrag fallen.

Geringwertige Waren - Waren, die in Sendungen mit einem inneren Einfuhrwert von nicht mehr als 150 EUR enthalten sind (außer verbrauchssteuerpflichtige Waren). 

Unser Wissen weiterzugeben ist Teil unserer Mission.

Bedingungen fĂŒr den Service

"Fernverkauf von aus Drittgebieten oder DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrten GegenstĂ€nden" ist die Lieferung von GegenstĂ€nden, die vom Lieferanten oder in dessen Namen - auch wenn der Lieferant indirekt an der Beförderung oder Versendung der GegenstĂ€nde beteiligt ist - aus einem Drittgebiet oder einem Drittland an einen Kunden in einem Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, wenn die folgenden Bedingungen erfĂŒllt sind : 

  • die Lieferung von GegenstĂ€nden erfolgt an einen Steuerpflichtigen oder an eine nicht steuerpflichtige juristische Person, deren innergemeinschaftliche Erwerbe von GegenstĂ€nden nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, oder an eine andere nicht steuerpflichtige Person; 
  • es sich bei den gelieferten Waren weder um neue Transportmittel noch um Waren handelt, die nach der Montage oder Installation, mit oder ohne Probelauf, durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag geliefert werden."

Elektronische Schnittstelle - im weitesten Sinne wird darunter verstanden, dass zwei unabhĂ€ngige Systeme oder ein System und ein Endbenutzer ĂŒber ein GerĂ€t oder Programm miteinander kommunizieren können. Eine elektronische Schnittstelle könnte eine Website, ein Portal, ein Gateway, ein Marktplatz, eine Anwendungsprogrammschnittstelle (API) usw. sein. 

Vorgeblicher Lieferant - ein Steuerpflichtiger, bei dem davon ausgegangen wird, dass er Waren vom zugrunde liegenden Lieferanten erhĂ€lt und an den Endverbraucher liefert. Ein "deemed supplier" hat daher fĂŒr Umsatzsteuerzwecke die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Lieferant. Der "deemed supplier" ist der Steuerpflichtige, der Lieferungen durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle im Sinne von Artikel 14a der MwSt-Richtlinie ermöglicht. 

Basislieferant - ein Steuerpflichtiger, der Waren liefert oder FernverkĂ€ufe von aus Drittgebieten oder DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrten Waren ĂŒber eine elektronische Schnittstelle tĂ€tigt.

Vermittler - eine im Gebiet der Gemeinschaft ansĂ€ssige Person, die von einem Lieferanten oder angenommenen Lieferanten, der FernverkĂ€ufe von aus Drittgebieten oder DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrten Waren tĂ€tigt, als Steuerschuldner benannt wird und fĂŒr die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der einzigen Anlaufstelle fĂŒr Einfuhren verantwortlich ist.


Die Texte, die den One-Stop-Shop einrahmen, sind:
👉 Richtlinie (EU) 2017/2455 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG, insbesondere des Artikels 14 zur Definition des Fernabsatzes, der EinfĂŒgung des Artikels 14a in Bezug auf elektronische Schnittstellen und des Artikels 33 zur Regelung des Ortes der Lieferung von GegenstĂ€nden und geĂ€nderter Dienstleistungen.
👉 Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates.
👉 DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2019/2026 des Rates.
👉 DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates.
👉 ErlĂ€uternde Hinweise der EuropĂ€ischen Kommission.

Der Mehrwertsteuer-Jargon

Ab dem1. Juli 2021 können Sie als E-Tailer, der Waren an Privatpersonen mit Wohnsitz in der EuropĂ€ischen Union verkauft, die Vorteile des One-Stop-Shops fĂŒr die ErklĂ€rung und Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) nutzen.

Dabei spielt eskeine Rolle , ob Sie Ihre Waren importieren oder von einem Mitgliedstaat in einen anderen liefern. Alle Unternehmen, die Dienstleistungen fĂŒr Privatpersonen erbringen, werden diesen One-Stop-Shop nutzen können. 

Mit unsere 20 wichtigsten Definitionen, wissen Sie :

  • Wie sieht Ihre ErnĂ€hrung aus? 
  • Definieren Sie sich als "deemed supplier ",
  • Oder wenn Sie ein zugrundeliegender Lieferant sind ,
  • Und vor allem, wenn Sie einen Vermittler brauchen!

Sie können Ihre Registrierung auf IOSS/OSS (one-stop VAT shop) in aller Ruhe vorbereiten. 

Wollen Sie wirklich leise sein? Kontaktieren Sie uns , um begleitet zu werden! 

Autoren : Alexandra LOUYOT - Marcie REYNO-DALLE

Bildnachweis: unsplash.com

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