Geschäftsfall: MwSt.-Kontrolle eines E-Commerce-Unternehmens

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Mehrwertsteuerprüfung durch die französischen Steuerbehörden für Ihre E-Commerce-Verkäufe? Das kann passieren, wenn Sie die französische Mehrwertsteuer nicht vorschriftsmäßig gezahlt haben. Die Legalisierung von in Frankreich durchgeführten Maßnahmen kann zu einem echten Problem werden. Die Unterstützung von Unternehmen ist eine Frage der Bildung.

Mehrwertsteuerprüfung bei Ihren E-Commerce-Verkäufen: Das Inkrafttreten des One-Stop-Shops (OSS) macht Sie nicht immun.

Regularisierung der Mehrwertsteuer in Frankreich: Amtshilfe funktioniert sehr gut!

Kontext: Wir befinden uns vor dem1. Juli 2021 und der Reform des einheitlichen Fensters für den elektronischen Geschäftsverkehr.

Fiscalead wird über seine Website von einem dänischen Unternehmen kontaktiert. Dieses auf den elektronischen Handel spezialisierte Unternehmen ist ratlos, wenn es mit einer Situation konfrontiert wird, die es nicht versteht. Es benötigte Hilfe, weil es dringend seine Mehrwertsteuersituation in Frankreich regeln musste . In dieser Situation ruft einer unserer Spezialisten innerhalb von 12 Stunden zurück. Dem Kunden zuliebe sollten Sie niemals Zeit mit einer Mehrwertsteuerregulierung verlieren. Das Risiko besteht darin, dass bei verspäteter Zahlung Zinsen anfallen.

Wir arrangieren also eine Telefonkonferenz. Bei diesem Austausch haben wir erfahren, dass das dänische Unternehmen von den dänischen Behörden eine Mitteilung über eine Steuerprüfung erhalten hat. Dies betraf seine Verkäufe nach Frankreich. Das Unternehmen muss die Situation klären, zumal es seine Erklärungen in Dänemark rigoros durchführt, meint er. 

Nach unserer Bearbeitung des Falles haben wir erfahren, dass diese Inspektion auf Ersuchen der französischen Behörden durchgeführt wurde. Sie wandten sich an die dänischen Behörden. Sie baten um administrative Unterstützung für unseren Kunden. Daher der Hilferuf an unser Unternehmen als Mehrwertsteuer-Agent in Frankreich.

Wenn es um die Mehrwertsteuer im elektronischen Handel geht, reicht Ihr guter Glaube nicht aus

Das Unternehmen hatte die dänische Mehrwertsteuer unterschiedslos auf alle seine B2C-Online-Verkäufe erhoben. Dies galt auch für die Sendungen, die für in Frankreich ansässige Privatkunden bestimmt waren. Dies war ihr unbewusster Fehler. Fiscalead informierte das Unternehmen über seine mehrwertsteuerlichen Pflichten in Frankreich: Ab einer bestimmten Umsatzschwelle für französische Privatkunden hätte das Unternehmen die französische und nicht die dänische Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen(Anm. d. Red.: Vorschriften vor dem OSS). 

Das Unternehmen hat uns die Schlüssel zu seiner Akte anvertraut, damit es sich auf sein Geschäft konzentrieren kann. Der Spezialist von Fiscalead übernahm die Akte und erledigte die Formalitäten für die Eintragung in die französische Mehrwertsteuerliste. Gleichzeitig hat Fiscalead sie auch beim Guichet Unique in Dänemark registriert. Ziel war es, das Ausbluten der Nichteinhaltung der MwSt-Vorschriften zu stoppen.

Wir haben die von den französischen Steuerbehörden vorgeschlagene buchhalterische Anpassung eingehend geprüft. Zu diesem Zweck haben wir die Verkaufsberichte des Unternehmens eingehend geprüft. Wir mussten auch den Zugang zu seinem Informationssystem beantragen.

Durch diese doppelte Analyse konnte die Steuerbemessungsgrundlage verringert werden:

  • Warenrücksendungen 
  • B2B-Verkäufe, für die der Kunde seine französische MwSt.-Nummer angegeben hatte.

Das Ergebnis: 

  • Eine erhebliche Verringerung des Betrags der Steueranpassung 
  • Die Garantie, dass sich so etwas nicht wiederholt, dank des erzieherischen Aspekts unserer Intervention
  • Seine reaktive Anmeldung beim OSS
  • Eine große Erleichterung für unseren Kunden
Vorsicht vor Steueranpassungen

Schlussfolgerung:

Ob Sie nun ein dänisches E-Commerce-Unternehmen sind oder aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat kommen, seien Sie vorsichtig! Sie können in gutem Glauben Mehrwertsteuer zahlen, aber es muss die Mehrwertsteuer des richtigen Mitgliedstaates sein. Das hat unser Kunde aus dem Business Case gelernt, den wir Ihnen gerade vorgestellt haben. 

Für uns ist es wichtig,unseren Kunden zu helfen, die europäische Mehrwertsteuer zu verstehen. Wir möchten unsere bewährten Verfahren mit ihnen teilen, insbesondere im Bereich der IT. Außerdem glauben wir, dass die Weitergabe von Wissen eine Tugend ist, und wir haben uns bei dieser Gelegenheit gefreut, etwas mehr über das Geschäftsfeld unseres Kunden zu erfahren.

Obwohl die Mehrwertsteuerreform für den elektronischen Geschäftsverkehr und der Guichet Unique nun in Kraft sind, können Sie in Frankreich immer noch eine Mehrwertsteuerprüfung für die letzten 4 Kalenderjahre durchführen lassen. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, warten Sie nicht. Je länger Sie warten, desto höher wird die Anpassung ausfallen.

Die Autoren : Das FISCALEAD-Redaktionsteam

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